Kerstin Schulze Kalthoff bei Deutschen Jugend-Leichtathletikmeisterschaften in Leipzig disqualifiziert

Allgemeine Zeitung Rosendahl/ Leipzig (pb). Bitteres Lehrgeld zahlte Kerstin Schulze Kalthoff (LG Rosendahl) bei den Deutschen Jugend-Leichtathletikmeisterschaften in Leipzig. Insbesondere die Regel 163.6 wird die 17-jährige Läuferin der LG Rosendahl immer in Erinnerung behalten.

Demnach wird jeder Wettkämpfer, der beim Lauf den Innenraum betritt, automatisch disqualifiziert. Dies genau passierte der 3000-Meter Westfalenmeisterin. Und das ausgerechnet bei den Deutschen Meisterschaften.

Wenige Minuten zuvor hatte sich ein riesiges Starterfeld mit 25 Läuferinnen auf die 3000-Meter-Reise gemacht. Auf der blauen Bahn des Ernst-Abbe-Sportfeldes lief es für die junge Rosendahlerin zunächst richtig gut.

Mit den besten Läuferinnen Deutschlands wetteiferte Kerstin Schulze Kalthoff (Nr. 1676) bei den Jugendmeisterschaften in Leipzig im 3000-Meter-Lauf. Ein unglücklicher Stolperschritt führte später zur Disqualifikation. Foto: Peter Brüggemann

In der zweitletzten Runde passierte ihr dann das Missgeschick. Sie kam in der Kurve kurz ins Stolpern, konnte sich aber sofort wieder fangen. Leider trat sie dabei außerhalb der Bahn in den Innenraum.

Der große Auftritt des Bahnschiedsrichters mit Bekanntgabe der Disqualifikation folgte sofort nach ihrem Zieleinlauf.

„Ein blöder Stoplerer. Ich bin sehr enttäuscht“, verriet Kerstin Schulze Kalthoff. Sie fügte hinzu: „Aber ich werde daraus lernen und bei den Deutschen Cross-Meisterschaften im März in Herten noch schneller sein.“

So blickt die Rosendahlerin Kerstin Schulze Kalthoff dennoch mit Optimismus und Kampfgeist in die Zukunft.

Geschrieben von: Ingo Röschenkemper